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Stellungnahme der BAG zur Mindestsicherung neu

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 06.01.2019, 14:11 Uhr
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Wien [ENA] Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) zu der Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz und Volkshilfe gehören, haben im Dezember 2018 zu einer Pressekonferenz in Wien eingeladen. Vertreter*innen der BAG kritisieren die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung, weil damit besonders Familien, Kinder und ältere Menschen betroffen sind.

Sie argumentieren, dass Österreich neben einem Versicherungsprinzip, das alle jene unterstützt, die Beiträge leisten, auch ein Fürsorgeprinzip hat, das jenen hilft, die selbst nicht einzahlen können, weil sie z.B. zu alt, zu krank oder noch zu jung jung sind, aber trotzdem auf ein Leben in Würde Anspruch haben sollen. Angeblich plant die Bundesregierung beim Fürsorgeprinzip massiv zu kürzen. Caritas und Volkshilfe sehen dadurch den sozialen Frieden und den Sozialstaat gefährdet. In der BAG arbeiten seit 1995 die großen Trägerorganisationen zusammen, um gemeinsame sozialpolitische Anliegen zu artikulieren. Themenschwerpunkte der BAG sind Pflege, Sozialhilfe, Armut, Integration und Kinderbetreuung.

Die BAG stellt die Frage, "welche Verschlechterungen würde die Umsetzung der "Mindestsicherung Neu" für die Klienten*innen sozialer Organisationen bringen? " Sie gibt dafür ein Fallbeispiel, das die Gegenüberstellung des Status Quo und dem neuen Modell zeigt. In den Leistungsansprüchen der alten verglichen mit der neuen Mindestsicherung zeigen sich tatsächlich große Unterschiede. Betrachten wir eine therapeutische Wohngemeinschaft von fünf Personen mit Behinderung, so hatte diese bis jetzt Anspruch auf 5.716 € pro Monat. Das soll sich ändern, denn mit der Mindestsicherung neu würden nur noch 1.510 €, maximal 1.963 € zur Verfügung stehen. Schade, dass es durch Fehler in der Vergangenheit so weit kommen musste in Österreich!

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